Die Steuererklärung beschäftigt jedes Jahr Millionen von Menschen. Von Benzinkosten über Druckerpatronen von tintenbob.de, bis hin zum Geschäftsessen wird abgesetzt, was nur irgendwie geht. Ob und wann das Finanzamt das geltend Machen der Druckerpatronen akzeptiert, ist abhängig davon, was man für einen Beruf hat. Nicht immer werden alle Kosten, die anfallen, bei der Erstattung der Steuern berücksichtigt, so dass es vorkommen kann, dass man sogar nachbezahlen muss, statt eine Rückerstattung der geleisteten Steuern zu bekommen.
Für eine Menge von Berufen sind Druckerpatronen relevant für die Steuer. Nimmt man zum Beispiel selbständige Schreibkräfte, die ihre Arbeiten ausdrucken, und an ihre Auftraggeber zurückschicken müssen, haben diese sehr wohl das Recht, die oft teuren Kartuschen von der Steuer abzusetzen – schließlich gehören sie mit zu den unbedingt nötigen Arbeitsmaterialien. Der Bauarbeiter, der seinen Stundenzettel statt mit der Hand auf dem Computer schreibt, und diesen in ausgedruckter Form beim Chef abgibt, kann die Druckerpatronen steuerlich nicht geltend machen, weil das Drucken ja nicht erforderlich gewesen wäre, und eine handschriftliche Liste genügt hätte.
Alle Firmen, in denen ein Büro von Nöten ist – von der Kanzlei von Rechtsanwalt oder Notar bis hin zum Großhandelskonzern – sind Druckerpatronen in der Kategorie Arbeitsmaterial absetzbar. Ob Briefe, Rechnungen, Verträge oder Bestandslisten – hier wird viel ausgedruckt. Natürlich werden diese Firmen eher Tonerkassetten für ihre leistungsstarken Laserdrucker verwenden, statt der Ink-Jet Druckerpatronen, die man im kleineren Büro verwendet, aber die steuerliche Relevanz ist die gleiche. Auskunft darüber, ob man seine Druckerpatronen von der Steuer absetzen kann, bekommt man bei der Steuerhilfe oder bei seinem Steuerberater. Die Richtlinien der Finanzämter sind klar vorgegeben; wenn man das recht auf eine Erstattung nicht hat, kann man sich auch das Anfügen der Rechnung an die Steuererklärung sparen.
